Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Definitionen

3. Bereitstellung, Nutzung und Verfügbarkeit

4. Nutzungsvoraussetzung und Vertragsabschluss

5. Nutzerkonto

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

7. Preise, Zahlungen und Zahlungsverzug

8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9. Haftung

10. Logonutzung

11. Obliegenheit und rechtmäßige Nutzung des Abnehmers

12. Datensicherheit und Datenschutz

13. Anwaltliches Berufsgeheimnis

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15. Änderung der AGB

16. Höhere Gewalt

17. Schlussbestimmungen


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln die Nutzung, einschließlich der testweisen Nutzung, des KI-Softwareangebots sowie die damit verbundenen Leistungen der Eddetta UG (haftungsbeschränkt), Lehmweg 29, 20251 Hamburg (im Folgenden „Eddetta").

1.2. Eddetta stellt den berechtigten Vertragsparteien eine KI-Software on Device zur Verfügung, die bei der Erstellung, Analyse und Bearbeitung von Dokumenten auf der Grundlage interner Datenquellen unterstützt (im Folgenden „die Software").

1.3. Das Angebot von Eddetta richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Definitionen

2.1. „Abnehmer" bezeichnet die juristische oder natürliche Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit der die vertragliche Vereinbarung geschlossen wird.

2.2. „Nutzer" bezeichnet jede natürliche Person, die dem Abnehmer zugeordnet ist, für diesen tätig wird oder mit diesem identisch ist und über ein Benutzerkonto der Software verfügt.

2.3. „Hauptkonto (Owner)" bezeichnet das bei der Registrierung erstellte Konto mit vollständiger Verwaltungsberechtigung, einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung von Nutzerlizenzen, Abonnements und Zahlungen sowie des Einladens und Entfernens von Mitgliedern. Das Hauptkonto wird in der Regel vom Abnehmer gehalten.

2.4. „Nutzerkonto" bezeichnet ein eigenständiges, geschütztes Konto eines eingeladenen Mitglieds mit Zugang zur Software, jedoch ohne Hauptverwaltungsfunktionen.

2.5. „Leistungsvertrag" bezeichnet das kostenpflichtige Vertragsverhältnis, das im Anschluss an eine Testphase abgeschlossen wird.

2.6. „Vertragsmonat" bezeichnet den Zeitraum von dem Tag und der Uhrzeit des Vertragsschlusses bis zum Ablauf desjenigen Tages des Folgemonats, der demselben Datum entspricht. Fehlt dieser Tag im Folgemonat, endet der Vertragsmonat mit Ablauf des letzten Kalendertages dieses Monats.

2.7. „Vertragsjahr" bezeichnet den Zeitraum von dem Tag und der Uhrzeit des Vertragsschlusses bis zum Ablauf desjenigen Tages des folgenden Kalenderjahres, der dem Datum des Vertragsschlusses entspricht.

2.8. „Vertragszeitraum" bezeichnet einen Vertragsmonat oder ein Vertragsjahr.

2.9. „KI-Einheiten" bezeichnet Einheiten, mit denen die Nutzung des KI-Modells gemessen und abgerechnet wird. Jede Interaktion mit der KI – wie das Analysieren von Dokumenten, das Generieren von Texten oder das Stellen einer Frage – verbraucht eine bestimmte Anzahl dieser Einheiten. Der Verbrauch richtet sich nach Umfang und Komplexität der jeweiligen Anfrage.

2.10. „Testphase" bezeichnet den vorvertraglichen, kostenlosen Testzeitraum vor der Registrierung. Zum Download der App ist eine Registrierung nicht erforderlich. Nach der Installation stehen dem Nutzer zehn kostenlose Testanfragen zur Verfügung. Die Testphase begründet kein Vertragsverhältnis. Mit der Registrierung endet die Testphase; ab diesem Zeitpunkt gilt der gewählte Tarif gemäß Ziffer 3.2.

3. Bereitstellung, Nutzung und Verfügbarkeit

3.1. Eddetta stellt die Software in der jeweils aktuellen Version zum Download über www.eddetta.com bereit. Nach erfolgreicher Installation kann die Software lokal auf dem Endgerät des Nutzers betrieben werden.

3.2. Eddetta bietet folgende Pakete an:

- Free: Das kostenlose Paket umfasst 20.000 KI-Einheiten pro Monat pro Nutzer und dient dem Einstieg und Testen der Software.

- Pro:Das Pro-Paket umfasst 250.000 KI-Einheiten pro Monat pro Nutzer.

- Pro+:Das Pro+-Paket umfasst 600.000 KI-Einheiten pro Monat pro Nutzer.

- Max:Das Max-Paket umfasst unbegrenzte KI-Einheiten pro Monat pro Nutzer.

- Enterprise:Das Enterprise-Paket wird individuell auf Anfrage angeboten und gewährt Zugang zu erweiterten KI-Modellen für höhere Leistungsanforderungen.

Die jeweils aktuellen Preise sind auf der Preisseite unter www.eddetta.com/preise einsehbar. Alle Pakete gewähren Zugang zu sämtlichen im jeweiligen Leistungsumfang enthaltenen Funktionen der Software.

3.3. Abnehmer können zwischen monatlicher und jährlicher Vertragslaufzeit wechseln. Monatliche Pläne werden monatlich abgerechnet; bei jährlichen Plänen ist die gesamte Zahlung im Voraus fällig. Ein Wechsel von einem monatlichen zu einem jährlichen Vertrag wird sofort wirksam. Umgekehrt tritt ein Wechsel von einem jährlichen zu einem monatlichen Vertrag erst nach Ablauf der aktuellen Jahreslaufzeit in Kraft. Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Abrechnung führt stets zu einem Zurücksetzen des Abrechnungszeitraums.

3.4. Die Nutzung der Software setzt ein geeignetes Endgerät voraus. Eddetta ist für handelsübliche Kanzleirechner mit 16 GB RAM unter Windows 10/11 oder macOS optimiert. Die Nutzung der Software mit anderen Endgeräten oder Betriebssystemen ist möglich, jedoch können in diesem Fall Funktionseinschränkungen, wie etwa eine reduzierte Geschwindigkeit, nicht ausgeschlossen werden. Für leistungsstärkere Hardware stehen erweiterte KI-Modelle mit höherer Leistungsfähigkeit zur Verfügung.

3.5. Nach der Installation ist Eddetta vollständig offline nutzbar. Eine Internetverbindung ist ausschließlich für die Kontoerstellung, Authentifizierung sowie für Software-Updates erforderlich. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung, Konfiguration und Funktionsfähigkeit seiner Hard- und Softwareumgebung.

3.6. Eddetta gewährleistet, dass die Software bei ordnungsgemäßer Installation auf einem den Systemanforderungen entsprechenden Endgerät grundsätzlich betriebsbereit ist. Eine dauerhafte oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Software auf dem Endgerät wird nicht geschuldet.

3.7. Eddetta haftet nicht für Funktionsstörungen oder Leistungseinschränkungen, die durch eine nicht geeignete Systemumgebung, unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Änderungen am System, Sicherheitssoftware, Firewalls oder vergleichbare externe Einflüsse verursacht werden.

3.8. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ist Eddetta berechtigt, Softwareupdates, Upgrades oder Patches bereitzustellen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese unverzüglich zu installieren, um die Sicherheit, Stabilität und Kompatibilität der Anwendung sicherzustellen.

3.9. Eddetta kann bestimmte Funktionen, Modellaktualisierungen oder Authentifizierungsanfragen über eine Online-Verbindung bereitstellen. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, eine Internetverbindung herzustellen, um die entsprechenden Daten anzugeben oder herunterzuladen. Eine ständige Online-Verbindung ist jedoch nicht erforderlich.

3.10. Eine Verfügbarkeit seitens Eddetta im Sinne einer ständigen Erreichbarkeit über das Internet wird nicht geschuldet, da die Software lokal auf dem Endgerät des Nutzers betrieben wird.

4. Nutzungsvoraussetzung und Vertragsabschluss

4.1. Zur Nutzung der Software ist eine Registrierung nicht sofort erforderlich. Im Rahmen der Testphase gemäß Ziffer 2.10 stehen dem Nutzer zehn kostenlose Testanfragen zur Verfügung. Die Ergebnisse werden ausschließlich lokal auf dem Gerät des Nutzers verarbeitet und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Nutzung der Testanfragen setzt die Kenntnisnahme und Bestätigung der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung von Eddetta voraus.

4.2. Eine Registrierung kann jederzeit direkt über die App oder über die Preisseite der Website erfolgen. Die Kontoerstellung umfasst folgende Schritte: (1) Unternehmenskonto benennen, (2) E-Mail-Adresse eingeben, (3) Passwort erstellen. Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen, wenn die angegebene E-Mail-Adresse verifiziert wurde. Die Registrierung setzt die Kenntnisnahme und Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung von Eddetta voraus.

4.3. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung und der Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Registrierung wird ein Unternehmenskonto (Team) unter dem vom Nutzer gewählten Namen der Organisation oder Kanzlei erstellt. Der registrierende Nutzer wird Inhaber des Hauptkontos (Owner) mit einer Nutzerlizenz. Über das Hauptkonto können unter dem Navigationspunkt „Abos und Abrechnung" zusätzliche Nutzerlizenzen für weitere Mitglieder erworben und verwaltet werden. Hierbei kann zwischen einer monatlichen oder jährlichen Vertragslaufzeit gewählt werden. Der Abschluss eines kostenpflichtigen Leistungsvertrages erfordert die Angabe einer Rechnungsadresse sowie von Zahlungsinformationen. Die Einladung weiterer Mitglieder erfolgt per E-Mail. Jedes Mitglied erhält ein eigenes, geschütztes Nutzerkonto.

4.4. Die Angaben des Abnehmers müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Spätere Änderungen an diesen sind vom Abnehmer unverzüglich mittels der von Eddetta angebotenen Änderungsmöglichkeiten vorzunehmen. Sofern Angaben nicht durch den Abnehmer aktualisiert wurden, hat er keinen Anspruch auf die Korrektur von entsprechend ausgestellten Rechnungen.

5. Nutzerkonto

5.1. Jeder Nutzer erhält ein persönliches Konto, das ausschließlich für ihn bestimmt ist und nicht auf andere Personen übertragen oder gemeinsam genutzt werden darf.

5.2. Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) dürfen nicht an Dritte weitergegeben und müssen vom Nutzer vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

5.3. Der Abnehmer bzw. Nutzer ist verpflichtet, Eddetta unverzüglich zu informieren, sobald der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Zugriff auf ein Konto erfolgt ist oder erfolgen könnte.

5.4. Die Nutzung mehrerer Konten unter einem Vertrag ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart und von Eddetta vorher genehmigt wurde.

5.5. Es ist untersagt, mehrere Konten anzulegen, um Test- oder Aktionsangebote mehrfach in Anspruch zu nehmen. Eddetta behält sich vor, entsprechende Konten zu sperren oder zu löschen.

5.6. Einladungen zur Nutzung der Software sind ab dem Zeitpunkt der Versendung sieben Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue Einladung versendet werden.

5.7. Die Nutzung der Software durch Dritte, die nicht über ein eigenes Nutzerkonto verfügen, ist nicht gestattet.

5.8. Der Inhaber des Hauptkontos (Owner) ist berechtigt, Mitglieder jederzeit über die Kontoverwaltung aus dem Team zu entfernen. Das betreffende Mitglied wird unverzüglich per E-Mail über die Entfernung informiert.

5.9. Da die Nutzung der Software eine aktive Zugehörigkeit zu einem Unternehmenskonto (Team) voraussetzt, führt die Entfernung eines Mitglieds gemäß Ziffer 5.8 zur sofortigen Löschung des zugehörigen Nutzerkontos. Das betroffene Mitglied wird zeitgleich per E-Mail über die Entfernung und die damit verbundene Kontolöschung informiert. Lokal auf dem Endgerät gespeicherte Daten bleiben hiervon unberührt und verbleiben in der Verantwortung des Nutzers.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem Angebot und/oder der gebuchten Laufzeit.

6.2. Der Vertrag kann jederzeit zum Ende des laufenden Vertragszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Die Kündigung kann über die Kontoverwaltung oder in Textform erfolgen.

6.3. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweiligen Vertragszeitraum (Monat oder Jahr).

6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5. Der Abnehmer kann während der Laufzeit weitere Lizenzen erwerben. In diesem Fall richtet sich die Laufzeit der neu erworbenen Lizenzen nach der Vertragslaufzeit der zugrundeliegenden Lizenzen.

6.6. Wird ein Mitglied durch den Inhaber des Hauptkontos aus dem Team entfernt, endet das Vertragsverhältnis zwischen Eddetta und dem betreffenden Nutzer mit Wirksamwerden der Entfernung. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht gegenüber Eddetta nicht; etwaige Ausgleichsansprüche des Nutzers richten sich gegen den Abnehmer. Die Anzahl der dem Abnehmer zugeordneten Nutzerlizenzen wird entsprechend reduziert.

7. Preise, Zahlungen und Zahlungsverzug

7.1. Die jeweils geltenden Gebühren ergeben sich aus dem zwischen Eddetta und dem Abnehmer geschlossenen Vertrag.

7.2. Eddetta ist berechtigt, die Preise für laufende Abonnements oder Serviceleistungen anzupassen. Eine Preisanpassung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und anschließend frühestens zwölf Monate nach der letzten Anpassung zulässig. Eine Preisanpassung darf höchstens fünf Prozent (5 %) der jeweils geltenden Gebühr betragen. Anpassungsfähige Kostenfaktoren sind insbesondere: (a) Steigerungen der Betriebskosten für KI-Modelle und Infrastruktur, (b) gesetzlich bedingte Mehrkosten, (c) allgemeine Preissteigerungen gemäß dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Basisjahr 2020 = 100). Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, tritt an seine Stelle der vom Statistischen Bundesamt oder einer vergleichbaren amtlichen Stelle veröffentlichte Nachfolgeindex. Der Abnehmer wird hierüber mindestens 30 Tage im Voraus in Textform unter Angabe des konkreten Anpassungsgrunds informiert. Preisanpassungen treten jeweils zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Kraft. Widerspricht der Abnehmer der Preisanpassung innerhalb der Mitteilungsfrist in Textform, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

7.3. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.4. Gewährte Rabatte können widerrufen werden, wenn der Abnehmer in nicht unerheblicher Weise gegen vertragliche Pflichten oder die Nutzungsrichtlinien gemäß Ziffer 11 verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Eddetta behebt.

7.5. Die Abrechnung erfolgt bei Monatsplänen monatlich im Voraus, bei Jahresplänen jährlich im Voraus.

7.6. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kredit-/Debitkarte, Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen PCI DSS Level 1-zertifizierten Drittanbieter.

7.7. Rücklastschriften bei SEPA-Lastschriften verursachen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR. Diese wird mit der folgenden Rechnung zu Lasten des Abnehmers verrechnet.

7.8. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch erstellt und dem Abnehmer per E-Mail oder über das Nutzerkonto zur Verfügung gestellt.

7.9. Die Nichtnutzung der Dienste befreit nicht von der Zahlungspflicht.

7.10. Bei Zahlungsverzug ist Eddetta berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren oder das Konto zu deaktivieren. Bleibt die Zahlung länger als zwei aufeinanderfolgende Monate aus, ist Eddetta berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und das Konto dauerhaft zu löschen. Vor einer endgültigen Löschung wird Eddetta den Abnehmer mindestens 14 Tage im Voraus in Textform über die bevorstehende Löschung und die Möglichkeit zum Export seiner Kontodaten informieren. Für einen nach Ablauf dieser Frist eintretenden Verlust von Kontodaten, Abrechnungshistorie oder Lizenzzuordnungen haftet Eddetta nicht, sofern die Löschung infolge des Zahlungsverzugs des Abnehmers erfolgt.

7.11. Bereits geleistete Zahlungen werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Abnehmer grundsätzlich nicht erstattet, sofern Eddetta hierfür kein Verschulden trifft. Kündigt Eddetta den Vertrag aus Gründen, die der Abnehmer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen für den nicht genutzten Vertragszeitraum. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung auf das vom Abnehmer hinterlegte Zahlungsmittel. Gleiches gilt bei einer nicht nur unerheblichen Einschränkung der vertragsgemäßen Nutzung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 14 Tagen, die von Eddetta zu vertreten ist.

8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

8.1. Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich des Quellcodes, der Benutzeroberfläche, der Dokumentation sowie der zugrunde liegenden Algorithmen und KI-Modelle, stehen ausschließlich Eddetta oder deren Lizenzgebern zu.

8.2. Eddetta behält sämtliche Eigentumsrechte an allen mit seinen Leistungen verbundenen geistigen Eigentumsrechten. Abnehmer erhalten eine beschränkte, nicht-exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang und für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auch auf von Eddetta bereitgestellte Updates, Upgrades und Patches der Software, sofern diese im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Software, ist unzulässig, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet ist.

8.3. Von der KI-Software lokal erzeugte oder verarbeitete Daten verbleiben vollständig in der Verantwortung und Kontrolle des Abnehmers. Eddetta erhält hierauf keinen Zugriff und erwirbt daran keine Rechte.

9. Haftung

9.1. Eddetta haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich solcher ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Eddetta auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Abnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, sofern Eddetta diese Mängel weder kannte noch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte kennen müssen. Im Falle arglistig verschwiegener Mängel haftet Eddetta uneingeschränkt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9.1 bis 9.3.

9.5. Eddetta übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Tragfähigkeit von durch die Software erzeugten oder vorgeschlagenen Texten, Daten oder Ergebnissen. Die durch KI-basierte Funktionen erzeugten Inhalte dienen ausschließlich der technischen Unterstützung und ersetzen keine rechtliche Prüfung oder Beratung. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche durch die Software generierten Inhalte eigenverantwortlich zu überprüfen und vor deren Verwendung auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu kontrollieren. Eddetta haftet nicht für Schäden, die aus einer ungeprüften oder fehlerhaften Verwendung der erzeugten Inhalte entstehen.

10. Logonutzung

10.1. Eddetta ist berechtigt, sofern der Abnehmer ausdrücklich eingewilligt hat, das aktuelle Unternehmenslogo des Abnehmers zu Referenzzwecken in digitalen Marketingmaterialien zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites, Display-Werbung und Videopräsentationen.

10.2. Der Abnehmer kann diese Einwilligung jederzeit in Textform widerrufen. Nach Widerruf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Eddetta verpflichtet, die aktive Nutzung des Logos innerhalb von 30 Tagen einzustellen. Bereits veröffentlichte und nicht kurzfristig änderbare Materialien dürfen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Widerruf oder Vertragsbeendigung weiterverwendet werden.

10.3. Die Nutzung des Logos erfolgt ausschließlich in der vom Abnehmer zur Verfügung gestellten oder genehmigten Form. Eine Veränderung, Bearbeitung oder zweckfremde Verwendung des Logos ist nicht gestattet. Eddetta ist verpflichtet, das Logo in einer Weise zu verwenden, die dem Ansehen des Abnehmers nicht schadet.

11. Obliegenheit und rechtmäßige Nutzung des Abnehmers

11.1. Dem Abnehmer und den Nutzern obliegt es:

- die in Ziffer 3.4 genannten technischen Voraussetzungen für die Nutzung der KI-Software zu schaffen,

- sichere Passwörter für den Zugang zu wählen und diese geheim zuhalten,

- Eddetta über sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit der Software unverzüglich zu informieren,

- Eddetta über Fehlfunktionen der Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen,

- und Erzeugnisse der KI-Software in jedem Fall inhaltlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

11.2. Die Abnehmer und Nutzer sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze sowie die Nutzungsrichtlinien von Eddetta einzuhalten. Bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß behält sich Eddetta das Recht vor, den Vertrag mit dem Abnehmer mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

12. Datensicherheit und Datenschutz

12.1. Eddetta beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

12.2. Die Software wird lokal auf den Endgeräten der Abnehmer betrieben; Eddetta hat keinen Zugriff auf lokal verarbeitete Inhalte und fungiert nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

12.3. Für die cloud-seitige Verarbeitung von Kontodaten, Lizenzinformationen, Nutzungserfassung und Zahlungsabwicklung ist Eddetta Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

12.4. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Eddetta, abrufbar unter www.eddetta.com/rechtliches/datenschutzerklärung.

13. Anwaltliches Berufsgeheimnis

13.1. Die ausschließliche lokale Datenverarbeitung auf dem Endgerät des Nutzers durch die KI-Software wahrt die hohen berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der anwaltlichen Tätigkeit uneingeschränkt.

13.2. Sollte der Abnehmer oder ein Nutzer Mitarbeitern von Eddetta ausnahmsweise zu Support-Zwecken durch Screensharing Zugang zu fall- oder mandatsbezogenen Informationen gewähren, verpflichtet Eddetta sich und seine mit dem Supportfall beschäftigten Mitarbeiter in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit. Die Verpflichtung der Mitarbeiter erfolgt in Textform. Ferner verpflichtet Eddetta sich und seine mit dem Support-Fall beschäftigten Mitarbeiter dazu, sich lediglich Zugang zu jenen Informationen zu verschaffen, die für die Bearbeitung notwendig sind.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den über Dienste von Eddetta geschlossenen Verträgen entstehen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gemäß vorstehender Regelung ist Hamburg, sofern der Abnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15. Änderung der AGB

15.1. Eddetta kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit die Änderung dem Abnehmer unter Berücksichtigung und Abwägung der beiderseitigen Interessen zugemutet werden kann. Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen — insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Hauptleistungen oder die Vergütung — bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Abnehmers.

15.2. Über Änderungen, die den Abnehmer belasten oder seine Rechte einschränken, wird Eddetta den Abnehmer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren. Die Mitteilung enthält den Wortlaut der geänderten Bestimmungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie den ausdrücklichen Hinweis, dass die Änderung als angenommen gilt, sofern der Abnehmer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform an support@eddetta.com widerspricht.

15.3. Widerspricht der Abnehmer fristgerecht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu. Kann Eddetta die bisherigen Vertragsbedingungen aus technischen Gründen nicht mehr bereitstellen, ist Eddetta berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen; in diesem Fall findet Ziffer 7.11 Satz 2 und 3 entsprechende Anwendung. Die geänderten AGB treten gegenüber nicht widersprechenden Abnehmern frühestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft.

16. Höhere Gewalt

16.1. Ist eine Partei auf Grund eines Ereignisses höherer Gewalt gehindert, ihre Leistung zu erbringen, wird sie von ihrer Leistungspflicht, soweit und solange das Ereignis anhält, befreit. Sofern sich eine Partei auf das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt beruft, wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Leistungen frei, sofern und soweit diese die Gegenleistung der verhinderten Leistung sind oder diese nur aufbauend auf oder zusammen mit der verhinderten Leistung erbracht werden können.

16.2. Höhere Gewalt bezeichnet ein von außen kommendes, unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis. Die sich auf das Ereignis berufende Partei darf das Ereignis nicht verursacht haben, nicht mit dessen Eintritt gerechnet haben, dessen Eintritt nicht beeinflussen können, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert sein. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwetter, Umweltkatastrophen, Cyber-Angriffe oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung, die eine Leistungsstörung zur Folge hat, beruht. Als höhere Gewalt gelten auch Leistungshindernisse aufgrund Rohstoffmangels und/oder staatlichen Maßnahmen aufgrund von Rohstoffmängeln und daraus folgenden allgemeinen Störungen der Leistungserbringung (auch in Lieferketten).

16.3. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Ereignis sowie dessen Auswirkungen zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Sie hat sich nach Kräften darum zu bemühen, die negativen Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren und alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können.

16.4. Sofern das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage andauert und dadurch die Fähigkeit der betroffenen Partei zur Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigt wird, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ohne Haftung zu kündigen.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Abnehmern oder Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, wenn Eddetta deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.

17.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.